Unter bestimmten Bedingungen und auf ärztliche Anordnung hin gewährt die Krankenversicherung SGB 5 Leistungen. Versicherte erhalten häusliche Krankenpflege beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn sie medizinische / pflegerische Versorgung oder Unterstützung im Haushalt benötigen, um einen stationären Aufenthalt zu vermeiden. Diese Leistung umfasst erforderliche Behandlungspflege, sowie bei Bedarf auch Grundpflege. Auch haushaltsnahe Versorgung ist inbegriffen. Eine Zuzahlung kann vorgesehen sein. Dies wird alles individuell besprochen.
Zur häuslichen Krankenpflege gehören folgende Leistungen:
Grundpflege: Hierzu gehören Maßnahmen wie die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, sowie bei Ausscheidungen.
Behandlungspflege: Medizinisch-pflegerische Versorgung, die von qualifiziertem und geschultem Personal durchgeführt wird. Dies kann beispielsweise die Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen umfassen.
Haushaltsnahe Versorgung: Hilfe beim Haushalt, die aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit notwendig ist. Dies kann unter anderem das Zubereiten von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung oder die Begleitung zu Arztterminen sein.